Anhaltende psychische Gewalt findet im deutschen Strafrecht bislang kaum Beachtung. Ja, es gibt die Straftatbestände der Beleidung, der Nötigung, des Stalkings oder der Bedrohung. Doch mit ihnen ist das Verhaltensmuster, das Teil der Coercive Control, der Zwangskontrolle, ist, nicht abzubilden. Denn es geht ums Niedermachen des Gegenübers, um Kontrolle und Macht. Gaslighting Die Manipulation der...
Die körperlichen Folgen psychischer Gewalt
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